Meldung zum Stichtag 03.01.2024

Die Meldebögen wurden am 28.12.2023 an die Tierhalter versandt. Gemeldet werden muss der Tierbestand, der am 3. Januar 2024 (Stichtag) vorhanden ist. Die Meldung ist gemäß der Beitragssatzung innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag vorzunehmen. Dazu stehen Ihnen unser Online-Service zur Verfügung oder auch die Möglichkeit, den zugesandten Meldebogen auszufüllen und diesen an die Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse in Cottbus zu senden.

Nach Erfassung der Tierzahlen werden die Beitragsbescheide (Rechnungen) an die Tierhalter verschickt. Bitte prüfen Sie den Tierbestand, der auf dem Beitragsbescheid steht. Die Zahlungsfrist, in der der Beitrag bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein muss, beträgt drei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides.


Fortbildungsveranstaltungen Tiergesundheitsdienst Schafe & Ziegen sowie Rinder

Die Berichte zu den letzten Fortbildungsveranstaltungen für Schafe & Ziegen (07.03.2024) und für Rinder (26.03.2024) finden Sie unter:

Tiergesundheitsdienst -> Schafe & Ziegen bzw. Rinder -> Aktuelles & Fachbeiträge


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