Meldung zum Stichtag 03.01.2022
Die Meldebögen wurden am 28.12.2021 an die Tierhalter versandt. Gemeldet werden muss der Tierbestand, der am 3. Januar 2022 (Stichtag) vorhanden ist. Die Meldung ist gemäß der Beitragssatzung innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag vorzunehmen. Dazu stehen Ihnen unser Online-Service zur Verfügung oder auch die Möglichkeit, den zugesandten Meldebogen auszufüllen und diesen an die Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse in Cottbus zu senden.
Nach Erfassung der Tierzahlen bei der Tierseuchenkasse werden Ende Februar 2022 die Beitragsbescheide (Rechnungen) an die Tierhalter verschickt. Bitte prüfen Sie den Tierbestand, der auf dem Beitragsbescheid steht. Die Zahlungsfrist, in der der Beitrag bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein muss, beträgt drei Wochen nach Zugang des Bescheides.
Wichtige Information zur Änderung der Beihilfesatzung ab 2021: Tierkörperbeseitigung
Afrikanische Schweinepest ASP - Risikoampel