Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland
Am 10.01.2025 hat das FLI bestätigt, dass in einem wasserbüffelhaltenden Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Die Eintragsquelle ist noch nicht geklärt.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche!
Empfängliche Tiere für diese Erkrankung sind alle Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziege, Schweine und Wildklauentiere). Für den Menschen ist diese Virusinfektion nicht gefährlich.
Der Erreger der Maul- und Klauenseuche ist hoch ansteckend. Er ist bei infizierten Tieren in großen Mengen unter anderem im Speichel, Kot, Urin, in der Milch und in der Atemluft enthalten und kontaminiert über diese Wege die Tierumgebung. Er ist sehr gut in der Umgebung überlebensfähig - bei Kälte und Trockenheit monatelang. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tierkontakt aber vor allem indirekt z.B. über Dung, Futtermittel, Gerätschaften, Boden, Kleidung, Hände, aber auch nicht empfängliche Tiere (Pferde, Vögel). Er kann durch Wind bis zu 100 Kilometer weitergetragen werden und dort ebenfalls Klauentiere infizieren.
Wichtige Symptome:
- Plötzliches Fieber
- Zähflüssiger, fadenziehender Speichel in großen Mengen, schmatzende Geräuschen
- Blasen, Wunden (geplatzte Blasen) im Maul, am Naseneingang, am Rüssel, auf der Zunge sowie an den Klauen (Kronsaum, Zwischenklauenspalt) und Zitzen
- Starker Rückgang der Futteraufnahme
- Starker Rückgang der Milchbildung
- Starke Lahmheiten bis hin zum Festliegen und Ausschuhen
- Plötzlicher Herztod bei Jungtieren
- Langanhaltende Spätfolgen in den Tierherden (Rückgänge in Lebendgewicht und Milchleistung)
Die Symptome der Maul- und Klauenseuche ähneln denen der Blauzungenkrankheit!
Folgen:
MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen! Neben den direkten Schäden in den Tierbeständen hat Deutschland seit dem 10.01.2025 seinen Status „MKS-frei“ verloren. Umfassende Handelsbeschränkungen und Exportverbote für Klauentiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch, Milchprodukte etc.) sind die Folge.
Die Maßnahmen sind deshalb sehr radikal und umfassend. Betroffene Tierhaltungen werden ausnahmslos gekeult.
Untersuchungen haben ergeben, dass die Infektion des betroffenen Bestands vermutlich in der ersten Dezemberhälfte stattgefunden hat. Die große Gefahr besteht darin, dass in der Zwischenzeit eine Weiterverbreitung in andere Betriebe unerkannt stattgefunden haben könnte und von dort aus weiterhin stattfindet.
Deshalb appellieren wir an alle Tierhalter von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren und wenn nötig zu verschärfen:
- Bei Verdacht auf MKS ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu verständigen!
Kontaktliste Veterinärämter Sachsen-Anhalt
- Reduktion des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf dem Betriebsgelände auf ein absolutes Minimum
- Betriebsfremde Fahrzeuge sollten das Betriebsgelände soweit möglich nicht befahren
- Inbetriebnahme von Desinfektionsschleusen in Form von Durchfahrwannen soweit noch nicht geschehen
- Aufstellung von Desinfektionswannen vor den Ställen und Durchsetzung der Nutzungspflicht derselben
- Bereitstellung betriebseigener Kleidung inklusive Schuhwerk für alle betriebsfremde Personen und Durchsetzung der Pflicht zum Wechsel der Kleidung vor Betreten des Tierbestands
- Sensibilisierung des betriebseigenen Personals durch intensive Schulung zur Tierseuche (Gefahr, Übertragungswege, Symptome)
- Bei Personen (Personal, Dienstleister) mit privaten Klauentierhaltungen ist besondere Vorsicht geboten!
Link zu geeigneten Desinfektionsmitteln:
Weitere Informationen unter:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/maul-und-klauenseuche/
Bilder:
https://www.flickr.com/photos/eufmd/albums/72157710414844077/
Bild 1: zäher Speichelfluss (Quelle: Dirksen et al. 2002)
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Bild 2: Blasen (sog. Aphten) an den Zitzen (Quelle: Dirksen et al. 2002) |
Bild 3: aufgeplatzte Aphte auf einer Rinderzunge (Quelle: www.rinderskript.net) |
Bild 4: Läsionen im Maul eines Rindes (Quelle: www.schweizerbauer.ch) |
Bild 5: betroffene Rinderklaue (Quelle: Dirksen et al. 2002)
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Bild 6: verkrustete Läsionen am Rüssel (Quelle: www.3drei3.de) |
Bild 7: aufgeplatzte Aphten am Unterfuß eines Schweines (Quelle: www.3drei3.de) |
Meldung zum Stichtag 03.01.2025
Die Meldebögen werden am 30.12.2024 an die Tierhalter verschickt. Gemeldet werden muss der Tierbestand, der am 3. Januar 2025 (Stichtag) vorhanden ist.
Die Meldung ist gemäß der Beitragssatzung innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag vorzunehmen. Dazu stehen Ihnen unser Online-Service zur Verfügung oder auch die Möglichkeit, den zugesandten Meldebogen auszufüllen und diesen an die Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse in Cottbus zu senden.
Nach Erfassung der Tierzahlen werden die Beitragsbescheide (Rechnungen) an die Tierhalter verschickt. Bitte prüfen Sie den Tierbestand, der auf dem Beitragsbescheid steht. Die Zahlungsfrist, in der der Beitrag bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein muss, beträgt drei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides.
Die Afrikanische Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch!
Von Dr. K. John, Schweinegesundheitsdienst
Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt möchte die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest zum Anlass nehmen, alle Schweine haltenden Betriebe zu sensibilisieren, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Aktuell weist das Friedrich-Löffler-Institut 22 betroffene Länder in Europa aus, in denen die ASP bei Wild- und/oder Hausschweinen vorkommt. In Deutschland sind in den letzten Wochen die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz hinzugekommen. Im Süden Hessens sind sogar mehrere Hausschweinebestände betroffen. Auch wenn die epidemiologischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann ein Eintrag durch den Menschen, z.B. durch weggeworfene Fleischerzeugnisse, dabei nicht ausgeschlossen werden. Erste Untersuchungen lassen jedenfalls vermuten, dass das Virus nicht zwingend aus heimischen Wildschweinbeständen eingetragen wurde. Deutschland als eines der wichtigsten Transitländer, aber auch als Land mit einer hohen Quote an Arbeitskräften aus gefährdeten Regionen ist hier besonders betroffen. Auch in hiesigen Schweineanlagen sind ausländische Mitarbeiter beschäftigt. Deshalb wird Betriebsleitern empfohlen, mit diesen Mitarbeitern das Gespräch zu suchen und diese aufzufordern, keine Fleisch- und Wurstwaren aus ihren Heimatländern mitzubringen! Traditionell werden heimische Produkte gern mitgeführt, da man auch in der Ferne nicht darauf verzichten möchte, aber die aktuelle Gefährdungslage lässt hier keine Spielräume. Dabei handelt es sich nicht immer nur um Produkte aus Hausschlachtungen, sondern selbst in kommerziell gehandelten Waren wurde schon ASP-Virus nachgewiesen.
Die Marktlage in der Schweinebranche hat sich erfreulicherweise seit einiger Zeit wieder erholt und die Betriebe erzielen, soweit hier bekannt, kostendeckende Erlöse. Ein Ausweiten der Afrikanischen Schweinepest würde diese Entwicklung massiv gefährden. Wie schnell die gesamte Lieferkette betroffen sein kann, hat der Viruseintrag beim Schlachthof Weißenfels gezeigt, der über infizierte Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ist.
Bei Betriebsbesuchen durch den Schweinegesundheitsdienst werden gelegentlich auch Mängel im Zusammenhang mit der äußeren Absicherung der Anlagen festgestellt. So finden sich defekte Zäune oder offenstehende Zufahrten, durch die Wildschweine leicht an die Anlagen gelangen können.
In dem Zusammenhang wird nochmals auf das ASP-Früherkennungsprogramm der Tierseuchenkasse verwiesen, welches Ferkel erzeugenden Betrieben und Mastbetrieben die Möglichkeit bietet, wöchentlich zwei Falltiere mittels Blutproben beim Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Diagnostik übernimmt die Tierseuchenkasse. Alle Betriebe, die noch nicht teilnehmen, sind aufgerufen einzusteigen. Der Früherkennung eines Seucheneintrags kommt eine ganz entscheidende Bedeutung bei der Schadensminimierung des eigenen Bestandes aber auch anderer Betriebe zu, insbesondere im Zusammenhang mit Handelsrestriktionen.
Fortbildungsveranstaltungen Tiergesundheitsdienst Schafe & Ziegen sowie Rinder
Die Berichte zu den letzten Fortbildungsveranstaltungen für Schafe & Ziegen (07.03.2024) und für Rinder (26.03.2024) finden Sie unter: