Beihilfesatzungen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
In Abgrenzung zu Entschädigungsleistungen, welche auf gesetzlicher Verpflichtung gemäß Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei den Beihilfen um freiwillige Leistungen der TSK. Der Verwaltungsrat der TSK kann durch entsprechende Satzung mögliche Beihilfen festlegen. Dem Tierhalter wird damit eine Unterstützung für Vorbeugemaßnahmen sowie Maßnahmen für die Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten angeboten.
Beihilfesatzung für Vieh, Bienen und Hummeln ab 01.01.2026
Beihilfesatzung für Vieh, Bienen und Hummeln bis 31.12.2025
BTV-3- Beihilfesatzung
TKB-Beihilfe-Satzung