BTV-3 (Blauzungenkrankheit Serotyp 3, Bluetongue Disease Serotyp 3)

Bei der BTV-3-Infektion handelt sich um eine vektorübertragene Virusinfektion bei Schafen, Ziegen und Rindern. Das BTV-3-Virus wird durch heimische Gnitzenarten übertragen. Alle Wiederkäuer sind empfänglich, wobei die Infektion bei Ziegen ohne klinische Symptome verläuft.

Bereits in 2024 wurde erneut deutlich, wie schnell sich die Blauzungenkrankheit über Gnitzen ausbreitet. Am 07.08.2024 wurde der erste Fall in Sachsen-Anhalt festgestellt. Seitdem breitet sich die Erkrankung im Land aus. Das wird sich auch in 2025 so fortsetzen. Die beste Möglichkeit Schaf- und Rinderbestände vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen ist die Durchführung der Impfung. Impfmaßnahmen sollten im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.

Derzeit ist kein Impfstoff gegen BTV-3 in Deutschland zugelassen, jedoch ist die Anwendung von drei verschiedenen Impfstoffen gestattet. Außerdem ist die Durchführung der Impfung per Allgemeinverfügung in Sachsen-Anhalt genehmigt.

Hier können Sie die aktuelle Stellungnahme der StIKo Vet lesen:

 https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/aktualisierte-stellungnahme-zur-impfung-gegen-btv-3/

Bei Fragen zum Verbringen oder Exportieren von geimpften Tieren wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt.

Mit Genehmigung der BTV-3-Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt war eine finanzielle Unterstützung für Schaf- und Rinderhalter im Rahmen der Impfung möglich. Sie galt im ersten Schritt für das Jahr 2024. Der Verwaltungsrat hat auf seiner Sitzung am 15.10.2024 beschlossen, eine finanzielle Unterstützung auch in 2025 zu ermöglichen.

Beihilfeanträge müssen innerhalb von 30 Tagen nach Durchführung der Impfung gestellt werden.

Die Impfung ist zudem im HIT als Bestandsimpfung (Schafe) bzw. einzeltierbezogen (Rinder) durch den Tierarzt einzutragen.

Beihilfeanträge können entweder vom Tierhalter oder vom Tierarzt gestellt werden.                                                                                                                    

Den Anträgen sind folgende Informationen bzw. Nachweise zwingend beizufügen:

  • Rechnung des Tierarztes
  • Erfassungsbogen / Impfliste BTV-3 (Blanko-Formular s.u.), vollständig ausgefüllt und unterzeichnet:
       - Name des Tierarztes / der Tierarztpraxis
       - Name und Registriernummer des Tierhalters
       - Datum der Impfung
       - Name des Impfstoffs inkl. Chargennummer
       - Art und Anzahl der geimpften Tiere (beim Rind mit getrennter Darstellung der Erst- und Zweitimpfungen)
       - Bestätigung über Eintragung der Impfung des Bestands (Schafe) bzw. der Tiere (Rinder) ins HIT  
 
Tierhalter haben auch die Möglichkeit, die Beihilfen online über ihr TSK-Konto zu beantragen:    Zugang zur Online-Beantragung der Beihilfe

Tierarten und Höhe der Beihilfe ab 01.01.2025

Erstattet werden gemäß § 3 BTV-3-Beihilfesatzung die nachweislich entstandenen Kosten, höchstens jedoch:

  • Bei Schafen 8,35 Euro für eine Impfung je Schaf und Jahr
  • Bei Rindern 2,00 Euro je Impfung und Jahr

Eintragung der Impfung ins HIT

Die Impfung ist nach Durchführung ins HIT einzutragen.

Die Eintragung ins HIT kann über die Tierarztpraxis oder über den LKV Sachsen-Anhalt erfolgen.

Für die Eintragung der Impfung über den LKV Sachsen-Anhalt (gebührenpflichtig!) ist folgendes Formular zu nutzen: 

 Formular Daten Eintrag BTV-Impfung LKV

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den LKV Sachsen-Anhalt (Tel.: 0345 52149 0).


 BTV-3-Beihilfe-Satzung ab 01.01.2025


 Erfassungsbogen / Impfliste BTV-3    


 Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin zur BTV-3-Impfung


 Allgemeinverfügung BTD


 BTV-3-ImpfgestattungsV

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.