Jährliche Tierzahlmeldung zum Stichtag 03.01.
Die Meldebögen zum Stichtag 03.01. werden jedes Jahr Ende Dezember des Vorjahres an die Tierhalter verschickt. Es muss der Tierbestand gemeldet werden, der am 3. Januar (Stichtag) vorhanden ist.
Die Meldung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag vorzunehmen. Dazu steht Ihnen unser Online-Service zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung mit dem Meldebogen, der per Post an die Erfassungsstelle der Tierseuchenkasse in Cottbus zu senden ist.
Nach Erfassung der Tierzahlen werden die Beitragsbescheide an die Tierhalter verschickt.
Bitte prüfen Sie den Tierbestand, der auf dem Beitragsbescheid steht. Die Zahlungsfrist, in der der Beitrag bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein muss, beträgt drei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides.