Rahmenprogramm zur Förderung der Tiergesundheit in Sachsen-Anhalt
Programme - Schweinegesundheit
Programm 1: Verbesserung der allgemeinen Tiergesundheit
Programm 2: Senkung der Prävalenz von Infektionskrankheiten und Zoonosen
Programm 7: PRRS-Zertifizierungsprogramm
Programm 9: Programm zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Schweineproduktion
Programm 11: ASP - Früherkennung
Programm des Tiergesundheitsdienstes zur Förderung der Tiergesundheit und zur Vorbeugung von Tierseuchen in Schweinezucht- und Ferkelerzeugerbetrieben Sachsen-Anhalts
Tiergesundheitsprogramm in Schweinezucht- und Ferkelerzeugerbetrieben
Programm des Tiergesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt zur Reduzierung des Eintrags von Salmonellen aus Schweinebeständen in die Lebensmittelkette
Um Fortschritte bei der Verbesserung des Salmonellen-Status der Betriebe zu erzielen, hat der Tiergesundheitsdienst ein entsprechendes Maßnahmeprogramm für Zucht- und Mastbetriebe beschlossen.
Salmonellenprogramm - A zu Anlage 13 der Beihilfesatzung
Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom (PRRS)
PRRS ist z. Zt. weder anzeige- noch meldepflichtig, ein staatliches Überwachungs- oder Bekämpfungsprogramm ist nicht vorhanden. Um trotzdem Fortschritte in der PRRS-Bekämpfung zu erzielen, werden in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen zwei Ansatzpunkte verfolgt:
1. Schaffung von Regelungen zum Nachweis des PRRS-Status
Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie), freiwilliges Verfahren (Rd. Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2004)
PRRS-Richtlinie
Ziel: Erleichterung des Handels mit PRRS-unverdächtigen und -negativen Tieren
Prinzip: Serologische Einzeltieruntersuchungen und Bescheinigung des Status durch den Tierhalter und den betreuenden Tierarzt nach § 7 Schweinehaltungs-
hygieneverordnung (Anlagen 1 bis 4)
2. Fachliche und finanzielle Unterstützung von Tierhaltern, in deren Beständen eine Sanierung sinnvoll und möglich ist
Leistungen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt:
- Erstellung eines betriebsspezifischen Sanierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Tierarzt sowie dessen fachliche Begleitung
- Beihilfe zu den Kosten durchgeführter betriebsspezifischer Bekämpfungsmaßnahmen in PRRS-positiven Zuchtbeständen nach Maßgabe des Tiergesundheitsdienstes
Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt kann eine Beihilfe zu den Kosten der Untersuchung gem. o. a. Richtlinie gewähren ( Anlage 18).
Nähere Informationen zum Sanierungskonzept erhalten Sie beim Tiergesundheitsdienst.