Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 (Bek. des MWL vom 18.11.2021 (MBl. LSA S. 739))

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 12.10.2021 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015 (GVBl. LSA S. 40) die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 (Beitragssatzung 2022) beschlossen. Die Beitragssatzung 2022 ist am 15.11.2021 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des AG TierGesG bekannt gemacht.

  Beitragssatzung 2022


Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 (Bek. des MWL vom 15.11.2022 (MBl. LSA S. 530))

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 11.10.2022 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015 (GVBl. LSA S. 40) die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 (Beitragssatzung 2023) beschlossen. Die Beitragssatzung 2023 ist am 10.11.2022 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des AG TierGesG bekannt gemacht.

 Beitragssatzung 2023

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