Sie halten keine Tiere mehr oder haben die Tierhaltung vorübergehend eingestellt? Informieren Sie uns!
Machen Sie Ihre Angaben auf dem Meldebogen für die jährliche Meldung zum Stichtag 3. Januar. Der Meldebogen wird jedes Jahr Ende Dezember verschickt.
Hier kreuzen Sie an:
- „Tierhaltung auf Dauer beendet“ oder
- „Zum Stichtag vorübergehend keine Tiere“.
Während des laufenden Beitragsjahres ist die Abmeldung von einzelnen Tieren oder ganzen Tierbeständen nicht nötig, da sich die Beiträge auf das vollständige Jahr beziehen. Lesen Sie mehr unter Meldung & Beitrag (Rechtsgrundlagen/Beitragssatzung).
Sollten Sie dennoch im Laufe des Jahres Ihre Tierhaltung auf Dauer abmelden wollen, können Sie uns dies schriftlich per E-Mail oder Post mitteilen. Dann erhalten Sie für das folgende Beitragsjahr auch keinen Meldebogen.
Bitte denken Sie daran, die Abmeldung Ihrer Tierhaltung auch Ihrem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen.