Satzung zur Änderung der Beitragssatzung 2026

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 23. April 2026 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (GVBl. LSA S.40), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. LSA S. 197), i.V.m. § 2 Absatz 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (MBl. LSA Nr. 36/2025 S. 574), die Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 beschlossen. Die Satzung zur Änderung der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 ist am 13. Juli 2026 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Anlage bekannt gemacht.

 Satzung zur Änderung der Beitragssatzung 2026

Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 23. September 2025 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (GVBl. LSA S.40), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. LSA S. 197), die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 beschlossen. Die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 ist am 7. Oktober 2025 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Anlage bekannt gemacht.

 Beitragssatzung 2026

 

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