Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 10.10.2023 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015 (GVBl. LSA S. 40) die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 (Beitragssatzung 2024) beschlossen.

 Beitragssatzung 2024


Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 15.10.2024 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. LSA S. 197), die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025 (Beitragssatzung 2025) beschlossen. Die Beitragssatzung 2025 ist am 14.11.2024 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß §  7 Abs. 2 des AG TierGesG in der Anlage bekannt gemacht.

 Beitragssatzung 2025

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.