Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 23. September 2025 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (GVBl. LSA S.40), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. LSA S. 197), die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 beschlossen. Die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2026 ist am 7. Oktober 2025 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Anlage bekannt gemacht.
Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 15.10.2024 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. LSA S. 197), die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025 (Beitragssatzung 2025) beschlossen. Die Beitragssatzung 2025 ist am 14.11.2024 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des AG TierGesG in der Anlage bekannt gemacht.