Die aktuellen jährlichen Beiträge ergeben sich aus § 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt.

 

§ 2

  1. Im Jahre 2024 gelten, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3, folgende Beitragssätze:
1

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag eines Tierhalters beträgt, unabhängig von der gehaltenen Tierart und -zahl

6,00 €
2

Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel

Zu entrichten sind je Tier

3,90 €
3

Schweine einschließlich Wildschweine in Gehegen

Zu entrichten sind

je Schwein, ausgenommen Ferkel an der Sau

je Ferkel an der Sau

 

0,95 €

 

0,35 €

4

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

Zu entrichten sind je Tier

 

1,25 €

5

Schafe einschließlich Muffelwild in Gehegen

Zu entrichten sind
für Schafe über dem 9. Lebensmonat je Tier




0,95 €

6

Ziegen

Zu entrichten sind
für Ziegen über dem 9. Lebensmonat je Tier




1,25 €

7

Geflügel

 
7.1

Hühner (Legehennen, Junghennen, Reb- und Perlhühner, Fasane, Wachteln)

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

 

3,80 €

7.2

Elterntiere (Legehennen- und Masthähnchenelterntiere/-großelterntiere)

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

 

5,80 €

7.3

Masthähnchen (einschl. männliche Tiere aus der Legehennenzucht, sogenannte "Bruderhähne")

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

 

1,80 €

7.4

Truthühner

Zu entrichten sind je angefangene 25 Stück

 

7,50 €

7.5

Gänse

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

 

5,80 €

7.6

Enten

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

 

3,80 €

7.7

Laufvögel (Flachbrustvögel)

Zu entrichten sind je Tier

 

0,75 €

7.8

Brütereien

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück (Durchschnittsküken)

 

9,80 €

8

Forellen und Karpfen

 
8.1

Speisefische Forellen

Zu entrichten sind je angefangene 100 kg

 

0,75 €

8.2

Speisefische Karpfen

Zu entrichten sind je angefangene 100 kg

 

0,25 €

8.3

Satzfische (Karpfen und Forellen)

Zu entrichten sind je angefangene 1.000 Stück

 

0,25 €

9

Hirschartige in Gehegen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstige)

Zu entrichten sind je Tier

 

0,30 €

10

Bienen und Hummeln

Zu entrichten sind je Volk

 

0,75 €

 

2. Die Tierseuchenkasse kann im Laufe des Jahres 2024 andere Beitragssätze festsetzen, sofern dies aufgrund des Auftretens von Tierseuchen notwendig ist.

3. Der Mindestbeitrag nach Absatz 1 Nummer 1 wird nicht berechnet, wenn die Tierbestandsmeldung über das Onlineportal der Tierseuchenkasse erfolgt und für die Zustellung von Postsendungen der Tierseuchenkasse im Melde- und Beitragsverfahren eine autorisierte E-Mailadresse über das Onlineportal der Tierseuchenkasse hinterlegt wurde und ausschließlich am elektronischen Übermittlungsverfahren teilgenommen wird.

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