Nachmeldung

Haben Sie nach Ihrer Bestandsmeldung im laufenden Jahr weitere Tiere erworben, müssen Sie diese der Tierseuchenkasse nachmelden. Maßgeblich sind nur die Tiere, die Sie zusätzlich zu Ihrem bereits gemeldeten Bestand halten.

  • Frist: Die zusätzlichen, neu erworbenen Tiere sind innerhalb von zwei Wochen der Tierseuchenkasse nachzumelden.

Zu diesem Zweck stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Online

Nutzen Sie unseren Online-Service und melden Sie die Tiere direkt in Ihrem Online-TSK-Konto an. Bitte geben Sie dazu in Ihrem TSK-Konto unter der Rubrik „Tierzahlmeldung“ das Datum des Zuganges und die Anzahl der zusätzlichen Tiere der jeweiligen Tierart an.

Telefonisch

Rufen Sie uns an und teilen Sie uns das Datum des Zuganges und die Anzahl der Tiere der jeweiligen Tierart mit.

Schriftlich

Senden Sie uns das Datum des Zuganges und die Anzahl der zusätzlichen Tiere der jeweiligen Tierart per Post oder per E-Mail.