Jährliche Tierzahlmeldung zum Stichtag 03.01.
Die Meldebögen zum Stichtag 03.01. werden jedes Jahr Ende Dezember des Vorjahres an die Tierhalter verschickt. Es muss der Tierbestand gemeldet werden, der am 3. Januar (Stichtag) vorhanden ist.
Meldewege
Die Meldung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag vorzunehmen.
Beitragsbescheid
Nach Erfassung der Tierzahlen werden die Beitragsbescheide an die Tierhalter verschickt.
