Wenn Sie durch eine Tierseuche Verluste erlitten haben oder Maßnahmen zur Vorbeugung durchführen lassen, kann die Tierseuchenkasse Sie finanziell unterstützen. Entschädigungen sind gesetzlich geregelt, Beihilfen sind freiwillige Leistungen. Über die folgenden Bereiche gelangen Sie zu den Voraussetzungen, Fristen und Antragsformularen.
Anträge können Sie auch über den Online-Service stellen.
