Beitragssätze

Gut zu wissen

  • Wenn Sie Ihre Tierbestandsmeldung über das Online-Portal abgeben, dort eine autorisierte E-Mail-Adresse für den Schriftverkehr und ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen, wird der Mindestbeitrag von 6,00 € nicht berechnet.

Die aktuellen jährlichen Beiträge ergeben sich aus § 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt.

Nr.

Position

Beitrag

1

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag eines Tierhalters beträgt, unabhängig von der gehaltenen Tierart und -zahl

6,00 €

2

Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel

Zu entrichten sind je Tier

3,90 €

3

Schweine einschließlich Wildschweine in Gehegen

Zu entrichten sind je Tier

je Schwein, ausgenommen Ferkel an der Sau
je Ferkel an der Sau

0,95 €

0,35 €

4

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

Zu entrichten sind je Tier

1,25 €

5

Schafe einschließlich Muffelwild in Gehegen

Zu entrichten sind

für Schafe bis zum 9. Lebensmonat je Tier

für Schafe über dem 9. Lebensmonat je Tier

0,15 €

1,15 €

6

Ziegen

Zu entrichten sind

für Ziegen über dem 9. Lebensmonat je Tier

1,25 €

7

Geflügel

7.1

Hühner (Legehennen, Junghennen, Reb- und Perlhühner, Fasane, Wachteln)

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

für die ersten 100 Stück

für jede weitere 100 Stück

4,75 €

7,30 €

7.2

Elterntiere (Legehennen- und Masthähnchenelterntiere/-großelterntiere)

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

21,75 €

7.3

Masthähnchen (einschl. männliche Tiere aus der Legehennenzucht, sogenannte „Bruderhähne“)

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

für die ersten 100 Stück

für jede weitere 100 Stück

2,25 €

3,50 €

7.4

Truthühner

Zu entrichten sind je angefangene 25 Stück

für die ersten 25 Stück

für jede weitere 25 Stück

7,50 €

25,00 €

7.5

Gänse

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

für die ersten 100 Stück

für jede weitere 100 Stück

7,25 €

40,00 €

7.6

Enten

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück

für die ersten 100 Stück

für jede weitere 100 Stück

4,75 €

40,00 €

7.7

Laufvögel (Flachbrustvögel)

Zu entrichten sind je Tier

1,00 €

7.8

Brütereien

Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück (Durchschnittsküken)

12,25 €

8

Forellen und Karpfen

8.1

Speisefische Forellen

Zu entrichten sind je angefangene 100 kg

beitragsfrei

8.2

Speisefische Karpfen

Zu entrichten sind je angefangene 100 kg

beitragsfrei

8.3

Satzfische (Karpfen und Forellen)

Zu entrichten sind je angefangene 1.000 Stück

beitragsfrei

9

Hirschartige in Gehegen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstige)

Zu entrichten sind je Tier

0,15 €

10

Bienen und Hummeln

Zu entrichten sind je Volk

0,75 €

  • Gemäß § 2 S. 2 der Beitragssatzung kann die Tierseuchenkasse im Laufe des Jahres andere Beitragssätze festsetzen, sofern dies aufgrund des Auftretens von Tierseuchen notwendig ist.