Abmeldung

Wenn Sie keine Tiere mehr halten oder Ihre Tierhaltung vorübergehend eingestellt haben, teilen Sie uns das bitte mit. So vermeiden Sie unnötige Beitragsbescheide.

Abmeldung über den Meldebogen

Machen Sie Ihre Angaben auf dem Meldebogen für die jährliche Meldung zum Stichtag 3. Januar. Der Meldebogen wird jedes Jahr Ende Dezember verschickt. Hier kreuzen Sie an:

  • „Tierhaltung auf Dauer beendet“, oder
  • „Zum Stichtag vorübergehend keine Tiere“

Abmeldung während des Jahres

Während des laufenden Beitragsjahres ist die Abmeldung von einzelnen Tieren oder ganzen Tierbeständen nicht nötig, da sich die Beiträge auf das vollständige Jahr beziehen. Lesen Sie mehr unter unserer Beitragssatzung.

Sollten Sie dennoch im Laufe des Jahres Ihre Tierhaltung auf Dauer abmelden wollen, können Sie uns dies schriftlich per E-Mail oder Post mitteilen. Dann erhalten Sie für das folgende Beitragsjahr auch keinen Meldebogen.

  • Wichtig: Bitte teilen Sie die Abmeldung Ihrer Tierhaltung auch Ihrem zuständigen Veterinäramt mit.