Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt unterstützt Tierhalter finanziell bei der Vorbeuge und Bekämpfung von verschiedenen Erkrankungen, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Beihilfen gemäß den Anlagen zur Satzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Beihilfen (Beihilfesatzung) gewährt werden.
