Antrag
Für die Gewährung einer Entschädigung muss ein Antrag ausgefüllt werden. Die Entschädigung ist innerhalb von 30 Tagen zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
Für die Beantragung erforderliche Unterlagen sind:
Die Schätzung der Tiere wird von Ihrem zuständigen Veterinäramt vorgenommen.
Voraussetzungen
Eine Entschädigung wird nur gewährt, wenn es sich um Tierverluste durch amtlich angeordnete Tötungen infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen handelt.
Wird bei der Bearbeitung des Antrages festgestellt, dass Rechtsvorschriften nicht beachtet wurden, kann die Entschädigung gemindert oder gar ganz versagt werden.
Bitte beachten Sie:
Schätzrichtlinien
Schätzrichtlinie Tierart Rind
Gültigkeit bis Leistungsdatum 22.07.2024:
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Rindern, RdErl. des MLU vom 30. März 2016 – 65.1-42100/1
Gültigkeit ab Leistungsdatum 23.07.2024:
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Rindern, RdErl. des MWL vom 6. Mai 2024 – 45.1-42100/1
Schätzrichtlinie Tierart Geflügel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel, RdErl. d. MWL vom 27. April 2022 – 45.2-4226/1
Schätzrichtlinie Tierart Bienen
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Bienenvölkern, RdErl. des MULE vom 10.11.2016 – 65.1-42100
Schätzrichtlinie Tierart Schwein
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schweinen, RdErl. des MWL vom 3. März 2022 – 45.1-42100/1
Schätzrichtlinie Tierart Schaf & Ziege
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Schafen und Ziegen, RdErl. des MULE vom 21.9.2016 – 65.1-42100/1
