Tiergesundheitsprogramme Tierart Schwein

Rahmenprogramm zur Förderung der Tiergesundheit in Sachsen-Anhalt

 Rahmenprogramm

 Teilnahmeerklärung 


Programme - Schweinegesundheit

 Programm 1:    Verbesserung der allgemeinen Tiergesundheit

 Programm 2:    Senkung der Prävalenz von Infektionskrankheiten und Zoonosen

 Programm 7:    PRRS-Zertifizierungsprogramm

 Programm 8:    Programm zur Reduzierung des Eintrags von Salmonellen aus Schweinebeständen in die Lebensmittelkette

 Programm 9:    Programm zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Schweineproduktion

 Programm 11:   ASP - Früherkennung


Programm des Tiergesundheitsdienstes zur Förderung der Tiergesundheit und zur Vorbeugung von Tierseuchen in Schweinezucht- und Ferkelerzeugerbetrieben Sachsen-Anhalts 

 Tiergesundheitsprogramm in Schweinezucht- und Ferkelerzeugerbetrieben


Programm des Tiergesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt zur Reduzierung des Eintrags von Salmonellen aus Schweinebeständen in die Lebensmittelkette

Um Fortschritte bei der Verbesserung des Salmonellen-Status der Betriebe zu erzielen, hat der Tiergesundheitsdienst ein entsprechendes Maßnahmeprogramm für Zucht- und Mastbetriebe beschlossen.

 Salmonellenprogramm - A zu Anlage 13 der Beihilfesatzung


Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom (PRRS)

PRRS ist z. Zt. weder anzeige- noch meldepflichtig, ein staatliches Überwachungs- oder Bekämpfungsprogramm ist nicht vorhanden. Um trotzdem Fortschritte in der PRRS-Bekämpfung zu erzielen, werden in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen zwei Ansatzpunkte verfolgt:

1. Schaffung von Regelungen zum Nachweis des PRRS-Status

Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie), freiwilliges Verfahren (Rd. Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2004)

 PRRS-Richtlinie

Ziel: Erleichterung des Handels mit PRRS-unverdächtigen und -negativen Tieren

Prinzip: Serologische Einzeltieruntersuchungen und Bescheinigung des Status durch den Tierhalter und den betreuenden Tierarzt nach § 7 Schweinehaltungs-
              hygieneverordnung (Anlagen 1 bis 4)

2. Fachliche und finanzielle Unterstützung von Tierhaltern, in deren Beständen eine Sanierung sinnvoll und möglich ist

Leistungen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt:

  • Erstellung eines betriebsspezifischen Sanierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit dem betreuenden Tierarzt sowie dessen fachliche Begleitung
  • Beihilfe zu den Kosten durchgeführter betriebsspezifischer Bekämpfungsmaßnahmen in PRRS-positiven Zuchtbeständen nach Maßgabe des Tiergesundheitsdienstes

Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt kann eine Beihilfe zu den Kosten der Untersuchung gem. o. a. Richtlinie gewähren ( Anlage 18).

Nähere Informationen zum Sanierungskonzept erhalten Sie beim Tiergesundheitsdienst.

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