Neues Virus bei Rindern, Schafen, Ziegen, Alpakas und Pferden nachgewiesen
Seit Juli 2026 gibt es Berichte aus der Schweiz und aus Frankreich von fieberhaften Erkrankungen bei Pferden, Alpakas, Schafen, Ziegen und Rindern mit Nachweis eines neuartigen Shamonda-Virus. Mittlerweile hat die Virusinfektion auch Deutschland erreicht. Seit September gibt es auch erste Nachweise in rinderhaltenden Betrieben in Sachsen-Anhalt.
Betroffene Rinder weisen vorrangig Symptome wie Fieber, Milchverlust und Durchfall auf. Die Klinik dauert etwa 5-10 Tage an.
Bei betroffenen Pferden scheinen neben Fieber vor allem zentralnervöse Störungen (z.B. Schluckbeschwerden, Bewegungsstörungen) aufzutreten. Eine vollständige klinische Genesung scheint möglich zu sein.
Es handelt sich hier um ein neuartiges Shamonda-Virus aus der Familie der Orthobunyaviridae, welches nah verwandt mit dem Schmallenberg-Virus ist. Letzteres trat 2011 das erste Mal in Nordrhein-Westfalen auf und wird jedem Rinder- und Schafhalter noch bekannt sein.
Dieses neuartige Virus tritt zudem in zwei verschiedenen Varianten auf (SHAV-EU1 und SHAV-EU2), welche aktuell in erkrankten Tieren nachgewiesen werden können.
Folgende Eigenschaften sind bekannt.
- Betroffen sind neben Rindern auch kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen) sowie Alpakas und Pferde.
- Die akute Infektion ist vor allem gekennzeichnet durch Fieber, Lethargie und Leistungsabfall. Bei Pferden zudem durch zentralnervöse Störungen.
- Die Übertragung erfolgt ausschließlich über Gnitzen. Da die Gnitzensaison gerade erst beginnt, ist noch in diesem Jahr von einer weiteren Ausbreitung in Deutschland auszugehen.
- Aufgrund der Erfahrungen beim Schmallenberg-Virus sind beim Wiederkäuer Auswirkungen auf die Trächtigkeit (Aborte, Totgeburten) und auf die Entwicklung der ungeborenen Kälber und Lämmer (Arthrogrypose-Hydranenzephalie-Syndrom, AHS) in Form von Missbildungen an den Gliedmaßen und Fehlentwicklungen am Gehirn nicht auszuschließen. Die Missbildungen können den normalen Geburtsablauf stören, so dass z.B. Kaiserschnitte notwendig werden.
Bei Verdacht auf diese neuartige Erkrankung sollten EDTA-Proben der betroffenen Tiere an das Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 4, in Stendal gesendet werden mit dem entsprechenden Vorbericht auf dem Einsendungsschreiben.
Da in der laufenden Saison auch mit dem erneuten Auftreten von BTV-8-Infektionen zu rechnen ist, ebenfalls gekennzeichnet durch Fieber, Milchrückgang und Einfluss auf das Reproduktionsgeschehen, ist eine differentialdiagnostische Abklärung wichtiger denn je.
Weitere Informationen zum neuen Virus finden Sie auf der Homepage des FLI unter folgendem Link:
BTV-8-Nachweis in Sachsen
Der Freistaat Sachsen informierte am 11.12.2025 über einen Nachweis von BTV-8 bei einem Rind im Landkreis Meißen. Damit gilt ganz Sachsen als nicht mehr frei von BTV-8. Der 150-km-Radius um den Ausbruch betrifft auch Teile von Sachsen-Anhalt (siehe Karte).
Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Verbringungsregelungen bei Rindern und Schafen aufgrund des oben genannten Falles. Diese gelten für Tierhalter im erwähnten 150-km-Radius, wenn sie Tiere in BTV-8-freie Regionen verbringen möchten:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/blauzungenkrankheit
Änderung der Beihilfe zur Überwachung der BVD-Freiheit von Rinderbeständen
Ab 01.01.2026 werden Beihilfen zur Untersuchung auf BVD nur noch dann gewährt, wenn diese Untersuchungen zur Wiederzuerkennung oder der Wiedererlangung des Status „BVD-frei“ erforderlich sind.
Beihilfen zur Überwachung (Aufrechterhaltung) des Status „BVD-frei“ entfallen.
In den Rinderbeständen Sachsen-Anhalts wurde die BVD nunmehr seit 2004 bekämpft. Die Kosten hierfür haben anfangs das Land und die Tierseuchenkasse, ab 2011 nur die Tierseuchenkasse über eine Beihilferegelung, finanziert aus Beitragsmitteln der Rinderhalter, getragen.
Im Jahr 2020 hatten wir auf einer Veranstaltung mit den Verbänden darauf hingewiesen, dass mit dem Ende des Bekämpfungsverfahrens ein Ausstieg aus der Beihilfe erfolgen muss. Im Jahr 2022 erfolgte dann nach einem langjährigen Verfahren die Anerkennung des Landes Sachsen-Anhalt als „BVD frei“. Vor dem Ausstieg aus der Beihilfe galt es allerdings abzuwarten, bis andere Überwachungsverfahren als die Ohrstanzdiagnostik vom Tierhalter angewandt werden dürfen. Aus diesem Grund hatte die Beihilferegelung der Tierseuchenkasse auch nach 2022 weiterhin Bestand. So wurden jährlich ca. 350.000 € für die Untersuchungen der Ohrstanzproben an das Landesamt für Verbraucherschutz überwiesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird nunmehr rinderhaltenden Betrieben die Nutzung von stichprobenbasierten blut- oder milchserologischen Untersuchungen für die BVD-Überwachung ermöglicht werden. Die Ohrstanzdiagnostik neugeborener Kälber wird als weiteres mögliches Verfahren zur BVD-Überwachung aber erhalten bleiben.
Damit kann das Land Sachsen-Anhalt auf eine erfolgreiche und jetzt abgeschlossene Bekämpfung der BVD zurückblicken, die nur aufgrund einer kontinuierlichen und effektiven Zusammenarbeit zwischen Tierhalter, zuständigen Veterinärämtern, des Landesamtes für Verbraucherschutz und des Landwirtschaftsministeriums möglich gewesen ist.
Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, AI)
Seit Mitte Oktober 2025 werden aus mehreren Bundesländern, so auch aus Sachsen-Anhalt, vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln (vor allem bei Kranichen) gemeldet. Die Erkrankung ist für alle Geflügelarten hochansteckend. Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich.
Es besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass durch infizierte Wildvögel diese Erkrankung in Hausgeflügelhaltungen eingetragen wird. Beim Ausbruch der Geflügelpest in Ihrem Bestand werden alle Tiere notgetötet.
Es ist Folgendes zu beachten:
- Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel finden, fassen Sie diese Tiere nicht an und melden Sie den Fund unverzüglich Ihrem zuständigen Veterinäramt!
- Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt über aktuelle Vorgaben für Geflügelhalter in Ihrem Landkreis und setzen Sie diese um (z.B. Aufstallungspflicht)!
- Sollten bei Ihrem Hausgeflügel Auffälligkeiten auftreten, melden Sie dies unverzüglich Ihrem zuständigen Veterinäramt!
- Kontrollieren Sie Ihre Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb, um das Eintragsrisiko in Ihre Geflügelhaltungen so gering wie möglich zu halten!
Nutzer der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (Meldung der Tiere und Beitragszahlung) haben im Seuchenfall einen Anspruch auf Entschädigung der getöteten Tiere und auf Übernahme der Kosten der Tötung. Die Beachtung von Vorgaben z.B. des zuständigen Veterinäramts (z.B. Einhaltung einer Aufstallungspflicht) ist zwingend geboten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links des Friedrich-Löffler-Instituts:
Pressemeldung FLI zu Geflügelpest
Lumpy Skin Disease (LSD)
Die Lumpy Skin Disease (LSD; Dermatitis nodularis) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Rind. Die Erkrankung aus Afrika und dem Nahen Osten breitet sich zunehmend in Europa aus. Aktuell gibt es in Italien und Frankreich (nahe der Grenze zur Schweiz) Ausbrüche dieser Erkrankung. Beide Länder führen gegenwärtig Ringimpfungen durch, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Weitere Informationen zur Erkrankung finden Sie hier:
Fotos zu LSD-Symptomen | Friedrich-Loeffler-Institut
Biosicherheit in der Rinderhaltung
Seit April 2025 ist die „Risikoampel Rind“ der Uni Vechta online eingestellt. Dieses Tool gibt es schon seit einigen Jahren für geflügel- und schweinehaltende Betriebe und eben jetzt auch für rinderhaltende Betriebe.
Die Risikoampel für Rinder bietet Betrieben jeder Größe die Möglichkeit, ihre individuelle Biosicherheit objektiv beurteilen zu lassen. Die Nutzung ist für die Tierhalter anonym.
Der Rindergesundheitsdienst Sachsen-Anhalt empfiehlt allen Betrieben die Nutzung dieses Tools.
Die Tierseuchensituation in Deutschland war im Speziellen für die Tierart Rind in den vergangenen Jahrzehnten trügerisch ruhig, so dass das „unliebsame“ Thema „Biosicherheit“ auf der Prioritätenliste nie wirklich so weit oben stand, wie die Problematik es verdient. Die Gefahr der Eintragung von Seuchen war und ist aber schon immer da. Die Ausbrüche der MKS in Deutschland, der Slowakei und in Ungarn haben dies deutlich gemacht.
Die Beurteilung kann online erfolgen, was sicherlich der empfehlenswerte Weg ist. Es ist aber auch möglich, sich eine Excel-Tabelle herunterzuladen und die Fragen offline zu beantworten. Die Bearbeitung dauert ca. 30-45 min. Ein Ergebnis gibt es sofort.
Den Link zur Risikoampel finden Sie hier:
https://risikoampel.uni-vechta.de/
Die Afrikanische Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch!
Von Dr. K. John, Schweinegesundheitsdienst
Die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt möchte die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest zum Anlass nehmen, alle Schweine haltenden Betriebe zu sensibilisieren, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren (siehe ASP-Risikoampel). Aktuell weist das Friedrich-Löffler-Institut 18 betroffene Länder in Europa aus, in denen die ASP bei Wild- und/oder Hausschweinen vorkommt, wobei unser Nachbarland Polen mit mehr als 1600 Wildschweinfällen das Negativ-Ranking anführt. Der Balkan und Rumänien sind die Hotspots im Hausschweinebereich, aber auch in Italien sind mit der Toskana neue Ausbruchsgebiete hinzugekommen. Aktuelle Fälle in Schweineanlagen sind in Deutschland nicht zu verzeichnen, aber die Sperrzonen 2 aufgrund von positiven Wildschweinfunden in NRW, Rheinland-Pfalz und Brandenburg bestehen weiterhin. Deutschland als eines der wichtigsten Transitländer, aber auch als Land mit einer hohen Quote an Arbeitskräften aus betroffenen Regionen ist besonders gefährdet. Auch in hiesigen Schweineanlagen sind ausländische Mitarbeiter beschäftigt. Gerade Rumänien ist nach Serbien das Land mit den meisten Fällen von ASP in Hauschweinebeständen in Europa. Deshalb sollten Betriebsleiter, die Mitarbeiter aus betroffenen Ländern bei sich beschäftigten, unbedingt das Gespräch suchen und diese auffordern, keine Fleisch- und Wurstwaren aus ihren Heimatländern mitzubringen! Traditionell werden heimische Produkte gern mitgeführt, da man auch in der Ferne nicht darauf verzichten möchte, aber die aktuelle Gefährdungslage lässt hier keine Spielräume. Dabei handelt es sich nicht immer nur um Produkte aus Hausschlachtungen, sondern selbst in kommerziell gehandelten Waren wurde schon ASP-Virus nachgewiesen. Als Entgegenkommen könnten Betriebsleiter einheimische Fleisch- und Wurstwaren zur Verfügung stellen, Grillabende ausrichten oder Ähnliches.
Die Marktlage in der Schweinebranche ist aktuell wieder sehr angespannt und erholt sich nur langsam. Ein Ausweiten der Afrikanischen Schweinepest würde diese Entwicklung massiv negativ beeinflussen. Wie schnell die gesamte Lieferkette betroffen sein kann, hat der Viruseintrag beim Schlachthof Weißenfels im Juni 2024 gezeigt, der über infizierte Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ist.
Bei Betriebsbesuchen durch den Schweinegesundheitsdienst werden gelegentlich auch Mängel im Zusammenhang mit der äußeren Absicherung der Anlagen festgestellt. So finden sich defekte Zäune oder offenstehende Zufahrten, durch die Wildschweine leicht an die Anlagen gelangen können.
In dem Zusammenhang wird nochmals auf das ASP-Früherkennungsprogramm der Tierseuchenkasse verwiesen, welches Ferkel erzeugenden Betrieben und Mastbetrieben die Möglichkeit bietet, wöchentlich zwei Falltiere mittels Blutproben beim Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Diagnostik übernimmt die Tierseuchenkasse. Alle Betriebe, die noch nicht teilnehmen, sind aufgerufen einzusteigen, denn der Früherkennung eines Seucheneintrags kommt eine ganz entscheidende Bedeutung bei der Schadensminimierung des eigenen Bestandes aber auch anderer Betriebe zu, insbesondere im Zusammenhang mit Handelsrestriktionen.
