Die aktuellen jährlichen Beiträge ergeben sich aus § 2 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt.
§ 2
- Im Jahre 2024 gelten, vorbehaltlich der Absätze 2 und 3, folgende Beitragssätze:
1 |
Mindestbeitrag Der Mindestbeitrag eines Tierhalters beträgt, unabhängig von der gehaltenen Tierart und -zahl |
6,00 € |
2 |
Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Zu entrichten sind je Tier |
3,90 € |
3 |
Schweine einschließlich Wildschweine in Gehegen Zu entrichten sind je Schwein, ausgenommen Ferkel an der Sau je Ferkel an der Sau |
0,95 €
0,35 € |
4 |
Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere Zu entrichten sind je Tier |
1,25 € |
5 |
Schafe einschließlich Muffelwild in Gehegen Zu entrichten sind |
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6 |
Ziegen Zu entrichten sind |
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7 |
Geflügel |
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7.1 |
Hühner (Legehennen, Junghennen, Reb- und Perlhühner, Fasane, Wachteln) Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück |
3,80 € |
7.2 |
Elterntiere (Legehennen- und Masthähnchenelterntiere/-großelterntiere) Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück |
5,80 € |
7.3 |
Masthähnchen (einschl. männliche Tiere aus der Legehennenzucht, sogenannte "Bruderhähne") Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück |
1,80 € |
7.4 |
Truthühner Zu entrichten sind je angefangene 25 Stück |
7,50 € |
7.5 |
Gänse Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück |
5,80 € |
7.6 |
Enten Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück |
3,80 € |
7.7 |
Laufvögel (Flachbrustvögel) Zu entrichten sind je Tier |
0,75 € |
7.8 |
Brütereien Zu entrichten sind je angefangene 100 Stück (Durchschnittsküken) |
9,80 € |
8 |
Forellen und Karpfen |
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8.1 |
Speisefische Forellen Zu entrichten sind je angefangene 100 kg |
0,75 € |
8.2 |
Speisefische Karpfen Zu entrichten sind je angefangene 100 kg |
0,25 € |
8.3 |
Satzfische (Karpfen und Forellen) Zu entrichten sind je angefangene 1.000 Stück |
0,25 € |
9 |
Hirschartige in Gehegen (Dam-, Sika-, Rot-, Rehwild und Sonstige) Zu entrichten sind je Tier |
0,30 € |
10 |
Bienen und Hummeln Zu entrichten sind je Volk |
0,75 € |
2. Die Tierseuchenkasse kann im Laufe des Jahres 2024 andere Beitragssätze festsetzen, sofern dies aufgrund des Auftretens von Tierseuchen notwendig ist.
3. Der Mindestbeitrag nach Absatz 1 Nummer 1 wird nicht berechnet, wenn die Tierbestandsmeldung über das Onlineportal der Tierseuchenkasse erfolgt und für die Zustellung von Postsendungen der Tierseuchenkasse im Melde- und Beitragsverfahren eine autorisierte E-Mailadresse über das Onlineportal der Tierseuchenkasse hinterlegt wurde und ausschließlich am elektronischen Übermittlungsverfahren teilgenommen wird.