Allgemeine Rechtsgrundlagen
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Tiergesundheitsgesetz die Verpflichtung zur Entschädigungszahlung als Länderangelegenheit bestimmt. Zu diesem Zweck gilt für Sachsen-Anhalt das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz.
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG)
Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG)