Satzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt über die Aufgaben des Tiergesundheitsdienstes (Tiergesundheitsdienstsatzung)
(MBl. LSA Nr. 6/2020 S.33)

Auf Grund der § 1 Abs. 4 und § 3 Abs. 3 Nr. 6 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015 (GVBl. LSA S. 40), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt am 17.10.2019 die 
Tiergesundheitsdienstsatzung beschlossen.


 Tiergesundheitsdienstsatzung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.