Beihilfen gemäß Satzung

Während die Entschädigungen auf einer gesetzlichen Leistungsverpflichtung laut Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei Beihilfen um freiwillige Leistungen. Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse kann die Gewährung von Beihilfen festlegen, die zum Ausgleich von Tierverlusten oder Kosten für bestimmte, seuchenartige Erkrankungen oder für spezielle Maßnahmen gewährt werden. Der Tierhalter soll damit in seinen Bemühungen unterstützt werden, dem Ausbruch von Tierseuchen und anderen Erkrankungen vorzubeugen. 


In der Beihilfesatzung sind die Voraussetzungen und die Leistungen für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse geregelt. Die vollständige Beihilfesatzung können Sie unter Entschädigung & Beihilfe (Rechtsgrundlagen/Beihilfesatzung) einsehen.

Nachfolgend sind die aktuell gültigen Beihilfen für die Tierarten aufgelistet.

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