Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 (Bek. des MWL vom 15.11.2022 (MBl. LSA S. 530)) 

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 11.10.2022 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015 (GVBl. LSA S. 40) die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 (Beitragssatzung 2023) beschlossen. Die Beitragssatzung 2023 ist am 10.11.2022 durch das Ministerium genehmigt worden und wird gemäß § 7 Abs. 2 des AG TierGesG bekannt gemacht

  Beitragssatzung 2023 


Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024

Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt hat am 10.10.2023 gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 und § 11 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AG TierGesG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.2.2015 (GVBl. LSA S. 40) die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 (Beitragssatzung 2024) beschlossen.

 Beitragssatzung 2024

 

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