Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, AI)

Seit Mitte Oktober 2025 werden aus mehreren Bundesländern, so auch aus Sachsen-Anhalt, vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln (vor allem bei Kranichen) gemeldet. Die Erkrankung ist für alle Geflügelarten hochansteckend. Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich.

Es besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass durch infizierte Wildvögel diese Erkrankung in Hausgeflügelhaltungen eingetragen wird. Beim Ausbruch der Geflügelpest in Ihrem Bestand werden alle Tiere notgetötet.

Es ist Folgendes zu beachten:

  • Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel finden, fassen Sie diese Tiere nicht an und melden Sie den Fund unverzüglich Ihrem zuständigen Veterinäramt!
  • Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt über aktuelle Vorgaben für Geflügelhalter in Ihrem Landkreis und setzen Sie diese um (z. B. Aufstallungspflicht)!
  • Sollten bei Ihrem Hausgeflügel Auffälligkeiten auftreten, melden Sie dies unverzüglich Ihrem zuständigen Veterinäramt!
  • Kontrollieren Sie Ihre Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb, um das Eintragsrisiko in Ihre Geflügelhaltungen so gering wie möglich zu halten!

Nutzer der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (Meldung der Tiere und Beitragszahlung) haben im Seuchenfall einen Anspruch auf Entschädigung der getöteten Tiere und auf Übernahme der Kosten der Tötung. Die Beachtung von Vorgaben z. B. des zuständigen Veterinäramts (z. B. Einhaltung einer Aufstallungspflicht) ist zwingend geboten.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links des Friedrich-Löffler-Instituts:

Pressemeldung FLI zu Geflügelpest

FAQ des FLI zu Geflügelpest