Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, AI)
Seit Mitte Oktober 2025 werden aus mehreren Bundesländern, so auch aus Sachsen-Anhalt, vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln (vor allem bei Kranichen) gemeldet. Die Erkrankung ist für alle Geflügelarten hochansteckend. Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich.
Es besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass durch infizierte Wildvögel diese Erkrankung in Hausgeflügelhaltungen eingetragen wird. Beim Ausbruch der Geflügelpest in Ihrem Bestand werden alle Tiere notgetötet.
Es ist Folgendes zu beachten:
Nutzer der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt (Meldung der Tiere und Beitragszahlung) haben im Seuchenfall einen Anspruch auf Entschädigung der getöteten Tiere und auf Übernahme der Kosten der Tötung. Die Beachtung von Vorgaben z. B. des zuständigen Veterinäramts (z. B. Einhaltung einer Aufstallungspflicht) ist zwingend geboten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links des Friedrich-Löffler-Instituts:
