Änderung der Beihilfe zur Überwachung der BVD-Freiheit von Rinderbeständen
Ab 01.01.2026 werden Beihilfen zur Untersuchung auf BVD nur noch dann gewährt, wenn diese Untersuchungen zur Wiederzuerkennung oder der Wiedererlangung des Status „BVD-frei“ erforderlich sind.
Beihilfen zur Überwachung (Aufrechterhaltung) des Status „BVD-frei“ entfallen.
In den Rinderbeständen Sachsen-Anhalts wurde die BVD nunmehr seit 2004 bekämpft. Die Kosten hierfür haben anfangs das Land und die Tierseuchenkasse, ab 2011 nur die Tierseuchenkasse über eine Beihilferegelung, finanziert aus Beitragsmitteln der Rinderhalter, getragen.
Im Jahr 2020 hatten wir auf einer Veranstaltung mit den Verbänden darauf hingewiesen, dass mit dem Ende des Bekämpfungsverfahrens ein Ausstieg aus der Beihilfe erfolgen muss. Im Jahr 2022 erfolgte dann nach einem langjährigen Verfahren die Anerkennung des Landes Sachsen-Anhalt als „BVD frei“. Vor dem Ausstieg aus der Beihilfe galt es allerdings abzuwarten, bis andere Überwachungsverfahren als die Ohrstanzdiagnostik vom Tierhalter angewandt werden dürfen. Aus diesem Grund hatte die Beihilferegelung der Tierseuchenkasse auch nach 2022 weiterhin Bestand. So wurden jährlich ca. 350.000 € für die Untersuchungen der Ohrstanzproben an das Landesamt für Verbraucherschutz überwiesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird nunmehr rinderhaltenden Betrieben die Nutzung von stichprobenbasierten blut- oder milchserologischen Untersuchungen für die BVD-Überwachung ermöglicht werden. Die Ohrstanzdiagnostik neugeborener Kälber wird als weiteres mögliches Verfahren zur BVD-Überwachung aber erhalten bleiben.
Damit kann das Land Sachsen-Anhalt auf eine erfolgreiche und jetzt abgeschlossene Bekämpfung der BVD zurückblicken, die nur aufgrund einer kontinuierlichen und effektiven Zusammenarbeit zwischen Tierhalter, zuständigen Veterinärämtern, des Landesamtes für Verbraucherschutz und des Landwirtschaftsministeriums möglich gewesen ist.
